Der Nationalrat (NR) hat am vergangenen Mittwoch der sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ dem Grundsatze nach zugestimmt:
Wer nach seinem Tod keine Organe spenden möchte, solle dies künftig ausdrücklich festhalten müssen. Angehörige sollten aber eine Organspende ablehnen können. Der Bundesrat ist nach erfolgter Vernehmlassung weitgehend auf die Anliegen der Volksinitiative „Organspende fördern – Leben retten“ eingegangen und hat die Einführung einer sog. „erweiterten Widerspruchslösung“ befürwortet.
Findet sich kein dokumentierter Wille des Verstorbenen, werden wie bisher seine Angehörigen befragt. Die Angehörigen können einer Entnahme von Organen widersprechen, wenn dies dem mutmasslichen Willen der verstorbenen Person entspricht.
Quelle: https://www.law-news.ch/2021/05/organspende-nationalrat-stimmt-paradigmenwechsel-zu